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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2400/15

Datum:
20.05.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 2400/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0520.12A2400.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 4767/14
 
Tenor:

Die Berufung wird mit Blick auf die von der Beklagten jedenfalls sinngemäß aufgeworfene Frage, ob und gegebenenfalls wie sich BAföG-Leistungen nach den maßgeblichen Bestimmungen ihrer Elternbeitragssatzung, die sich in vergleichbarer Weise auch in Elternbeitragssatzungen anderer Kommunen finden, auf das Jahreseinkommen eines nach der Elternbeitragssatzung Beitragspflichtigen auswirken, gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen.

Die Kostentragung im Zulassungsverfahren folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

 
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