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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 2451/14

Datum:
12.05.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 A 2451/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0512.8A2451.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 7 K 3384/13
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 29. Oktober 2014 ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen der Kläger zu 1/3, der Beklagte zu 2/3.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.

 
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