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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 37/15.NE

Datum:
28.07.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 D 37/15.NE
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0728.7D37.15NE.00
 
Tenor:

Der Normenkontrollantrag wird verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen jeweils die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

 
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