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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 36/15.NE

Datum:
28.07.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 D 36/15.NE
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0728.7D36.15NE.00
 
Tenor:

Der Normenkontrollantrag wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 20.000,- Euro festgesetzt.

 
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