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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 744/15

Datum:
04.11.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 744/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1104.7B744.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 L 774/15
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
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