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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 570/15

Datum:
23.06.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 570/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0623.7B570.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 L 1004/15
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller zu 1. und 2. tragen gesamtschuldnerisch die eine Hälfte, die Antragsteller zu 3. und 4. tragen gesamtschuldnerisch die andere Hälfte der Kosten des Beschwerdeverfahrens; die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

 
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