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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 310/15

Datum:
18.09.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 310/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0918.7B310.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 1002/14
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind, als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 € festgesetzt.

 
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