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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1473/14

Datum:
23.06.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1473/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0623.7B1473.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 224/13
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 28. November 2014 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag der Antragsteller wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
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