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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1105/15

Datum:
13.11.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1105/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1113.7B1105.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 L 1993/15
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,-- Euro festgesetzt.

 
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