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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1085/15

Datum:
18.12.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1085/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1218.7B1085.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 10 L 1082/15
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller zu 1. trägt die Hälfte der Kosten des Beschwerdeverfahrens, die Antragsteller zu 2. und 3. tragen als Gesamtschuldner die weitere Hälfte der Kosten des Beschwerdeverfahrens; die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt dieser selbst.

Der Wert des Streitgegenstands wird für das Verfahren beider Rechtszüge auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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