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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 99/15

Datum:
14.07.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 99/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0714.7A99.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 K 5082/14
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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