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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 898/15

Datum:
30.11.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 898/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1130.6E898.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1265/15
Schlagworte:
Streitwert Konkurrentenstreitverfahren Umsetzung Versetzung Dienstposten
Leitsätze:

Erfolglose Streitwertbeschwerde in einem auf die vorläufige Freihaltung einer Stelle gerichteten Konkurrentenstreitverfahren.

Ist die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle für die Antragstellerin nicht mit einer Beförderung verbunden, sondern müsste sie im Wege einer Umsetzung oder Verset¬zung erfolgen, bemisst sich der Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschut¬zes nach § 52 Abs. 1 und 2 GKG.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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