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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 819/15

Datum:
24.09.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 819/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0924.6E819.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 424/15
Schlagworte:
Dienstfähigkeit Untersuchungsverlangen Reaktivierungsantrag Prozesskostenhilfe
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeiobermeisters a.D. gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis wegen Wiederherstellung der Dienstfähigkeit.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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