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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 602/15

Datum:
02.07.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 602/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0702.6E602.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 51/15
Schlagworte:
Streitwert Neubescheidung Stellenbesetzung Beamtenverhältnis auf Zeit
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers auf Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht auf den Auffangwert festgesetzten Streitwertes in einem auf die erneute Entscheidung über die Bewerbung auf die Stelle eines Beige-ordneten gerichteten Klageverfahren.

 
Tenor:

Die Streitwertfestsetzung wird für das erstinstanzliche Verfahren unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses auf die Wertstufe bis 45.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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