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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 383/15

Datum:
15.06.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 383/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0615.6E383.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 2888/13
Schlagworte:
Streitwert Laufbahnwechsel
Leitsätze:

Erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers in einem Klageverfahren, das auf Aufhebung der Mitteilung, dass der Kläger der Bezirksregierung nach § 116 Abs. 3 LBG NRW für einen Laufbahnwechsel in den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst vorgeschlagen werde, gerichtet war.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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