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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 378/15

Datum:
10.06.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 378/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0610.6E378.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 5185/14
Schlagworte:
Freiwillige Feuerwehr Disziplinarverfügung Meinungsäußerungsfreiheit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

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