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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 1171/14

Datum:
13.01.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 1171/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0113.6E1171.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 2509/14
Schlagworte:
Bewerbungsverfahrensanspruch Beförderungsstelle Beförderungsdienstposten Amtszulage Streitwert
Leitsätze:

Streitwert für ein Klageverfahren, das auf die Verpflichtung des Dienstherrn zur erneuten Entscheidung über die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens gerichtet ist.

 
Tenor:

Nr. 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 20. August 2014 wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

 
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