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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 102/15

Datum:
26.03.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 102/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0326.6E102.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 6 E 102/15
Schlagworte:
Konkurrentenstreit Mehrheit von Verfahren Verbindung Vorläufiger Rechtsschutz Streitwert
Leitsätze:

Erfolgreiche Streitwertbeschwerden des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers und des Antragsgegners in einem Konkurrentenstreitverfahren (vorläufiger Rechtsschutz, Parallelentscheidung zu 6 E 101/15).

 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird geändert.

Der Streitwert wird für jedes der verbundenen Verfahren (1 L 608, 611, 612, 613 und 614/14) für die Zeit vor der Verbindung sowie für das Verfahren 1 L 608/14 auch für die Zeit danach jeweils auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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