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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 94/15

Datum:
24.02.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 94/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0224.6B94.15.00
 
Schlagworte:
Laufbahnprüfung Folgenabwägung
Leitsätze:

Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Antragstellerin vorläufig zur Wiederholung einer Prüfungsarbeit im Studiengang Polizeivollzugsdient an der FHöV NRW zuzulassen (hier: Folgenabwägung).

 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig zur Wiederholung der Prüfungsarbeit im Modul HS 1.1 – „Delinquenz im öffentlichen Raum und im sozialen Nahraum“ zum nächstmöglichen Termin zuzulassen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu ¼ und der Antragsgegner zu ¾.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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