Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 865/15

Datum:
30.10.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 865/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1030.6B865.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1131/15
Schlagworte:
Auswahlverfahren Anlassbeurteilung Beurteilungszeitraum Vergleichbarkeit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Regierungsdirektors auf Erlass einer einstweiligen Anord-nung mit dem Ziel, dem Dienstherrn aufzugeben, die Stelle eines Leiters einer Jus-tizvollzugsanstalt (A 16) vorerst nicht zu besetzen.

Unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume schließen die Vergleichbarkeit dienstli-cher Beurteilungen nicht aus, solange auf der Grundlage dieser Beurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach Bestenauslesegrundsätzen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich bleibt. Dass die Beurteilungszeiträume (annähernd) gleich lang sind, ist nicht erforderlich (wie Beschlüsse vom 27. Februar 2012 – 6 B 181/12 – und vom 22. September 2011 – 6 A 1284/11 -).

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank