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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 836/15

Datum:
02.10.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 836/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1002.6B836.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 1884/15
Schlagworte:
Auswahlverfahren gehobener feuerwehrtechnischer Dienst Prüfungsabschnitt
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Stadtoberbrandmeisters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem Dienstherrn aufzugeben, ihn vorläufig zu der Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (§ 13 Abs. 1 und 2 LVOFeu NRW) zuzulassen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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