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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 733/15

Datum:
12.08.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 733/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0812.6B733.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 441/15
Schlagworte:
Vorbereitungsdienst Zulassung Vorstrafe Straftat Unwürdigkeit Würdigkeit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zulas-sung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

Zur fehlenden Würdigkeit eines Bewerbers für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst im Sinne des § 30 Abs. 4 Nr. 1 JAG, wenn dieser in einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren in regelmäßigen Abständen von etwa ein bis zwei Jahren insgesamt zehn Mal wegen verschiedener, eine große Bandbreite aufweisender Straftaten (unter anderem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, mehrfache Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) strafrechtlich verurteilt worden ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 8.000,00 Euro festgesetzt.

 
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