Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 666/15

Datum:
03.09.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 666/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0903.6B666.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 879/15
Schlagworte:
Auswahlverfahren Beförderung Disziplinarverfahren
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem Dienstherrn aufzugeben, ihn in einem Stellenbesetzungsverfahren weiter zu berücksichtigen.

Der Dienstherr handelt grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn er einen Beamten wegen gegen ihn eingeleiteter Disziplinarverfahren bei der Vergabe eines Dienstpostens nicht berücksichtigt und auf seinem derzeitigen Dienstposten belässt, solange die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht geklärt sind.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank