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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 648/15

Datum:
29.07.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 648/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0729.6B648.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2775/14
Schlagworte:
Auswahlverfahren Dienstliche Beurteilung Diensterfahrung Quervergleich
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem die kommissarische Besetzung einer A 13 zugeordneten Funktionsstelle betreffenden Konkurrentenstreitverfahren.

Einzelfall einer dienstlichen Beurteilung, deren Gesamturteil im Vergleich zu vorangegangenen Regelbeurteilungen trotz gewachsener Diensterfahrung schlechter ausgefallen ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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