Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 535/15

Datum:
02.07.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 535/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0702.6B535.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 66/15
Schlagworte:
Beurteilung Beurteilungsbeitrag eigene Anschauung Erkenntnisgrundlage
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde einer Justizvollzugsobersekretärin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen ihre Entlassung aus dem Beamten-verhältnis auf Probe wegen mangelnder charakterlicher Eignung.

Einzelfall einer beurteilungsfehlerhaften Entlassungsverfügung, weil der Feststellung der mangelnden Bewährung nach den im Eilverfahren vorliegenden Erkenntnissen ein unzutreffender Sachverhalt zu Grunde lag.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 22. Januar 2015 – 4 K 191/15 – gegen die Entlassungsverfügung des Leiters der Justizvollzugsanstalt C.         -T.     vom 22. Dezember 2014 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 8.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank