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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 262/15

Datum:
29.04.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 262/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0429.6B262.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 2656/14
Schlagworte:
Auswahlentscheidung Beförderung Ausnahme Tätigkeitserfordernis
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Regierungsbaudirektorin in einem Rechtsstreit um den Dienstposten einer Referatsleiterin bei einer obersten Landesbehörde (A 16) mit dem Ziel, die Besetzung mit dem ausgewählten Bewerber, für den eine Ausnahme von dem Tätigkeitserfordernis des § 42 Abs. 2 LVO zugelassen worden war, vorläufig zu verhindern.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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