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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 175/15

Datum:
17.03.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 175/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0317.6B175.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 713/14
Schlagworte:
Abordnung Abordnungsdienststelle Konflikt
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Steueramtsrats auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Rückgängigmachung seiner Abordnung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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