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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 168/15

Datum:
26.03.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 168/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0326.6B168.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1926/14
Schlagworte:
Anforderungsprofil Beförderungsdienstposten Konkurrentenstreit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Zu den Voraussetzungen eines konstitutiven Anforderungsprofils.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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