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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 152/15

Datum:
13.04.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 152/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0413.6B152.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 767/14
Schlagworte:
Pflichtstunden Pflichtstundenzahl Pflichtwochenstunden Unterrichtsstunden Minusstunden Jahresarbeitszeitmodell Arbeitszeitmodell
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners gegen die ihm gegenüber im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesprochene Untersagung, den Antragsteller zu verpflichten, über die ihm obliegenden wöchentlichen Pflichtstunden hinaus weiteren Unterricht zum Ausgleich von während der Laufzeit des Jahresarbeitszeitmodells erwirtschafteten Minusstunden zu erteilen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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