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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1453/14

Datum:
30.01.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1453/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0130.6B1453.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 1570/14
Schlagworte:
Stellenbesetzung Dienstposten Bestenauslese Qualifikationsvergleich Aktuelle dienstliche Beurteilungen
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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