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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1341/14

Datum:
30.01.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1341/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0130.6B1341.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1944/14
Schlagworte:
Gesundheitliche Eignung Vorbereitungsdienst Vorwegnahme der Hauptsache Anordnungsgrund
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Vertretungslehrers mit bestandener Erster Staatsprü-fung, der im Wege der einstweiligen An¬ord¬nung seine Einstellung in den Vorberei-tungsdienst für das Lehramt erreichen möch¬te.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung erster Instanz für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 8.000,00 Euro festgesetzt.

 
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