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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1337/15

Datum:
21.12.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1337/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1221.6B1337.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 3286/15
Schlagworte:
Umsetzung Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Tierärztin, die ihre "Rückumsetzung" im Wege einer einstweiligen Anordnung begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.5000,00 Euro festgesetzt.

 
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