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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1303/14

Datum:
07.01.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1303/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0107.6B1303.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1574/14
Schlagworte:
Ausschärfung Ausschöpfung Dienstliche Beurteilung Fürsorgepflicht Neubeurteilung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Lehrerin in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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