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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1270/15

Datum:
08.12.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1270/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1208.6B1270.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 2480/15
Schlagworte:
Elternteilzeit Vorwegnahme Hauptsache
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin z.A., die im Wege der einstweiligen Anord¬nung begehrt, ihr Elternteilzeit auch für zehn, in den Herbstferien liegende Tage zu gewähren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.

 
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