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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1237/14

Datum:
27.03.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1237/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0327.6B1237.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1322/14
Schlagworte:
Anforderungsprofil Beförderungsdienstposten Konkurrentenstreit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde gegen eine im Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsplanstellen für Polizeihauptkommissare (A 11) erlassene einstweilige Anordnung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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