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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1180/15

Datum:
18.12.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1180/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1218.6B1180.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1981/15
Schlagworte:
Bewerbervergleich Anforderungsmerkmal Fachkraft Auswahlentscheidung Ratsbeschluss
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die vorläufige Untersagung der Besetzung einer Stelle des Amtsleiters im Amt für Kinder, Jugend und Familie im Wege der einstweiligen Anordnung.

Einzelfall einer rechtsfehlerhaften, weil auf ein unzulässiges Anforderungsmerkmal gestützten Auswahlentscheidung.

Zur Überprüfung einer durch Ratsbeschluss getroffenen Auswahlentscheidung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis zu 19.000,00 € festgesetzt.

 
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