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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1154/14

Datum:
12.02.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1154/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0212.6B1154.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 822/14
Schlagworte:
Auswahlverfahren Beförderung Bestenauslese Aktuelle dienstliche Beurteilungen Beurteilungsinhalt Beurteilungszeitraum
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Dienstherrn in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte. Ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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