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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1125/14

Datum:
03.03.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1125/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0303.6B1125.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 9 L 1249/14
Schlagworte:
Amtsärztliche Untersuchung Dienstunfähigkeit Reaktivierung Untersuchungsanordnung Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Ruhestandsbeamtin in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die erreichen möchte, der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Klärung des Fortbestehens ihrer Dienstunfähigkeit vorerst nicht nachkom-men zu müssen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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