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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1080/15

Datum:
30.11.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1080/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1130.6B1080.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1265/15
Schlagworte:
Dienstposten Bewerbervergleich Vorbeurteilung Absenkung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Kriminalhauptkommissarin in einem Konkurrentenstreitverfahren um eine Dienstpostenbesetzung.

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr bei dem Vergleich von in unterschiedlichen Statusämtern erteilten Beurteilungen mit tragfähiger Begründung eine Absenkung um mehr als eine Note im Gesamturteil vornimmt (hier im Vergleich von A 10 und A 11 Absenkung um 11 Wertsummenpunkte der Einzelmerkmale).

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.

 
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