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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1065/15

Datum:
24.09.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1065/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0924.6B1065.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2998/15
Schlagworte:
Dienstfähigkeit Untersuchungsaufforderung Art und Umfang der amtsärztlichen Untersuchung Bestimmtheit
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde eines Polizeioberkommissars, der sich gegen eine auf § 33 Abs. 1 Satz 1 LBG NRW gestützte Untersuchungsaufforderung wendet, die Art und Umfang der angeordneten amtsärztlichen Untersuchung offen lässt.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Es wird festgestellt, dass der Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung des Verfahrens 2 K 6066/15 nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage der Untersuchungsaufforderung vom 31. Juli 2015 einer amtsärztliche Untersuchung zu unterziehen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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