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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1004/15

Datum:
24.09.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1004/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0924.6B1004.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1556/15
Schlagworte:
Stellenbesetzung Ausschreibung Anforderungsprofil
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Städtischen Oberverwaltungsrates auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem Dienstherrn aufzugeben, ihn in ein Stellenbesetzungsverfahren einzubeziehen.

Im Wesentlichen gleichlautend mit Beschluss vom 24. September 2015 - 6 B 1003/15 -

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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