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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 883/14

Datum:
22.01.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 883/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0122.6A883.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 2808/13
Schlagworte:
Feuerwehr Zuvielarbeit Finanzieller Ausgleich Verjährung Einrede der Verjährung Hemmung der Verjährung Einredeverzicht Unzulässige Rechtsausübung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Oberbrandmeisters auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf finanziellen Ausgleich für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit gerich-tet ist.

Zur Auslegung einer Erklärung der Beklagten, auf die Erhebung der Einrede der Ver-jährung ab einem näher bezeichneten „Stichtag“ zu verzichten.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 10.000,00 Euro festgesetzt

 
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