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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 855/14

Datum:
19.01.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 855/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0119.6A855.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 2809/13
Schlagworte:
Feuerwehr Zuvielarbeit Freizeitausgleich Finanzieller Ausgleich Verjährung Einrede der Verjährung Hemmung der Verjährung Einredeverzicht
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag der Erbin eines Oberbrandmeisters a.D. auf Zulassung der Beru-fung, dessen Klage auf Freizeitausgleich, hilfsweise finanziellen Ausgleich für unions-rechtswidrig geleistete Zuvielarbeit gerichtet ist.

Zu einer Erklärung der Beklagten, auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab einem näher bezeichneten „Stichtag“ zu verzichten.

(Im Wesentlichen gleichlautend mit Senatsbeschluss vom 19. Januar 2015 – 6 A 725/14.)

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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