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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 712/14

Datum:
27.08.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 712/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0827.6A712.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 1452/13
Schlagworte:
Mehrarbeit Mehrarbeitsvergütung zwingende dienstliche Gründe Erkrankung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kriminalhauptkommissars a.D. auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem seine Klage auf Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung für nicht durch Dienstbefreiung ausgeglichene Mehrarbeit abgewiesen worden war.

Eine Erkrankung des Beamten ist unabhängig von ihrer Ursache kein einen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung vermittelnder „zwingender dienstlicher Grund“ im Sinne des § 61 Abs. 2 LBG NRW bei einem unterbliebenen Ausgleich von Mehrarbeit durch Dienstbefreiung.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 1.828,00 Euro festgesetzt.

 
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