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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 684/14

Datum:
03.08.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 684/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0803.6A684.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3592/12
Schlagworte:
Zurruhesetzung Polizeidienstunfähigkeit Dienstunfähigkeit Untersuchungsanordnung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kriminalhauptkommissars a.D. auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem die Klage gegen seine vorzeitige Zurruhesetzung abgewiesen worden war.

Einzelfall, in dem der Dienstherr in Anwendung des aus § 444 ZPO abgeleiteten allgemeinen Rechtsgrundsatzes aus der Weigerung des Beamten, sich polizeiärztlich untersuchen zu lassen, auf dessen Polizeidienstunfähigkeit und allgemeine Dienstunfähigkeit geschlossen hat.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 50.000,00 Euro festgesetzt.

 
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