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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 596/14

Datum:
01.06.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 596/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0601.6A596.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 3274/12
Schlagworte:
Hochschule Hochschulfreiheitsgesetz Hochschulgesetz Übernahme Hochschulrat Wissenschaftsfreiheit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines vormals beim Land NRW beschäftigten Professors auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem seine Anfechtungsklage gegen den seine Übernahme in den Dienst der beklagten Hochschule verfügenden Bescheid abgewiesen worden ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 65.000,00 Euro festgesetzt.

 
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