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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 442/14

Datum:
20.02.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 442/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0220.6A442.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 3087/11
Schlagworte:
Beurteilung Plausibilisierungn Beurteilungsbeitrag Beurteilungsermessen
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Oberregierungsrätin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem ihre Klage auf Neuerstellung ihrer dienstlichen Beurteilung abgewie-sen worden war.

Zum Plausibilisierungserfordernis bei einer (vermeintlichen) Verschlechterung ge-genüber einer früheren Beurteilung.

Der Wechsel des für die Beurteilung zuständigen Vorgesetzten im Beurteilungszeit-raum erfordert vorbehaltlich gegenteiliger Beurteilungsrichtlinien oder ständiger Ver-waltungsübung nicht zwingend die Einholung eines Beurteilungsbeitrags des früheren Vorgesetzten. Der Beurteiler kann sich die für die Beurteilung erforderliche Per-sonen- und Sachkenntnis grundsätzlich auch auf andere Weise verschaffen.

Die Verpflichtung, wesentliche im Beurteilungszeitraum wahrgenommene Tätigkeiten in die Leistungsbewertung einzubeziehen, verlangt nicht zwingend, die Einzelheiten dieser Bewertung im Beurteilungstext zu fixieren.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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