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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2632/14

Datum:
27.08.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2632/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0827.6A2632.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2938/12
Schlagworte:
Liquidationsvereinbarung Ermächtigungsgrundlage Annexkompetenz
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Universitätsklinikums auf Zulassung der Berufung, das mit seiner Klage gegen den als Universitätsprofessor in einem Beamtenverhältnis stehenden Leiter des Zentrallabors die Abgabe der Hälfte seiner Liquidationserlöse geltend macht.

Eine einseitig vom Klinischen Vorstand des Universitätsklinikums erlassene Liquidationsvereinbarung bedarf als hoheitlicher Rechtssetzungsakt einer Ermächtigungsgrundlage.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 661.659,55 € festgesetzt.

 
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