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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2590/14

Datum:
09.07.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2590/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0709.6A2590.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3115/13
Schlagworte:
Unterlassung Schmerzensgeld Schadensersatz Fürsorgepflicht Mobbing
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Verwaltungsamtsrätin a.D., deren Klage auf Unterlassung, Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung („Mobbing“) gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag  wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 € festgesetzt.

 
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