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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2579/15

Datum:
17.12.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2579/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1217.6A2579.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 5963/14
Schlagworte:
Zurruhesetzung Wiederaufnahme Statthaftigkeit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Studienrätin a.D. auf Zulassung der Berufung, die sich im Wiederaufnahmeverfahren gegen ihre Zurruhesetzung wehrt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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